Die Mitgliederversammlung des Alumnivereins Gymnasium Ohlstedt e.V. (nachfolgend kurz: ,, GO Alumni") hat am 30.05.2023 auf Grundlage des § 3 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

 

Beitragsordnung

 

§ 1 Allgemeines

 

1.  Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

 

2.  Die Beitragsordnung kann gem. § 3 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungengelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt.

 

§ 2 Beitragsverpflichtung

 

1.  Die Mitglieder des Vereins sind nach § 3 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt:

 

  • für Mitglieder (natürliche Personen): 25 EUR;
  • für Firmenmitgliedschaften: 100 EUR;
  • Ehrenmitglieder sind nach § 3 der Satzung von der Beitragspflicht befreit;
  • Schnuppermitglieder sind nach § 3 der Satzung von der Beitragspflicht befreit.

2.  Der Mitgliedsbeitrag wird durch SEPA-Lastschrift zum 01.03. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

3.  Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen. Rückverrechnungsgebühren werden zu Lasten des Mitgliedes verbucht.

4. Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen einen Zuschlag von EUR 5 zum Jahresbeitrag undentrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.03. eines jeden Jahres auf das unten genannte Beitragskonto des Vereins.

 

§ 3 Beitragskonto

 

 

Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto bei der Deutschen Skatbank zu entrichten: IBAN: DE83 8306 5408 0005 2535 27 BIC: GENODEF1SLR.